Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

Die Landesregierung hat am 03.12 .2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.


Bitte beachten Sie, dass ich weiterhin zu Ihrem und meinem Schutz am Veranstaltungstag auf die Einhaltung der 2 G+ bestehe. Bitte bringen Sie die dafür notwendigen Nachweise mit. Vielen Dank und ich freue mich auf Sie.

Geimpft – Impfpass / Covpass + offizieller, negativer Test nicht älter als 24 StundenGenesen – Bescheinigung PCR-Test nicht älter als 6 Monate + offizieller, negativer Test nicht älter als 24 Stunden Um eventuelle Infektionen von Covid 19 nachverfolgen zu können, ist pro Haushalt ein Nachweiszettel aus zufüllen. Es müssen alle Teilnehmer angeben werden.

Von der 2G+-Regelung nicht betroffen sind folgende Personengruppen:

Genesene sowie geimpfte Personen, die ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, sind vom Testnachweis befreit. Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind. Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt.

– Gruppenzusammenstellung: nur Familien oder Gruppen in denen sich alle Teilnehmer kennen.

Normale Programmkurse, bei denen sich völlig fremde Teilnehmer begegnen könnten, wird es bis auf weiteres nicht geben. Dies ist aus Platzgründen leider nicht möglich.

Kursteilnehmer:

Es gilt die 2 G+-Regel , am Kochkurs teilnehmen kann nur, wer Genesen+ getestet , komplett Geimpft+ getestet ist .

– Wer Fieber/Husten oder andere Anzeichen einer Covid 19 Erkrankung hat, bleibt zu Hause!!!!

Da die Maskenpflicht in Innenräumen weiterhin besteht!– Bitte einen geeigneten Mund-Nasenschutz( FFP2 oder medizinische Maske) tragen, dieser ist zu tragen, auf allen Laufwegen, am Arbeitsplatz und darf nur am Tisch abgenommen werden.

– Bevor sie sich an den Tisch setzen, bitte zuerst gründlich die Hände waschen und desinfizieren.

– Während des Kurses regelmäßig die Hände waschen und desinfizieren.

Kursleitung:

– Alle Flächen , Türklingen, Treppenhandläufe werden vor und nach dem Kochkurs desinfiziert

– Alle zu benutzenden Gegenstände für das Kochen, bzw. Geschirr/ Besteck werden bei 70C thermodesinfiziert.

– Die Räume der Kochschule, werden regelmäßig während des Kochkurses gelüftet.

– Ich trage während der ganzen Dauer des Kochkurses einen Mund-Nasenschutz

Diese Regeln gelten bis auf Weiteres!!!!!


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